| Was tut eigentlich der Verwalter? |
Der ehemalige Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau,
Dr. Oscar Schneider, hat das Berufsbild des Verwalters treffend formuliert:
Diese Vielzahl von Aufgaben wird von den Eigentümern fast nicht wahrgenommen. Ähnlich wie bei einem Eisberg, dessen größte Ausdehnung unter Wasser verborgen ist, nehmen etwa die Eigentümer nur einen Bruchteil der tatsächlich anfallenden Arbeiten war. Auch die Beiräte, die durch ihre Zusammenarbeit mit dem Verwalter einen etwas tieferen Einblick haben, nehmen nicht alle Verwalterleistungen war. |
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| Das sieht der Eigentümer: Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung, Eigentümerversammlung, Rundschreiben, Aushänge, Ortstermine auf der Wohnanlage, Individuelle Beratungsleistungen und persönliche Informationen |
| Das sehen die
Verwaltungsbeiräte Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (Preisanfragen, Ausschreiben, Erstellen von Preisspiegeln, Beratung, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle), Belegprüfung, Vorbereitung der Eigentümerversammlungen, Ortstermine, Beiratsgespräche, Korrespondenz und Verträge, Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung, Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld |
| Das leistet der Verwalter: Kaufmännische Leistungen: Verbuchen sämtlicher Geldein- und ausgänge, monatliche Sollstellung der Hausgelder, Bearbeiten von Lastschriftbuchungen, Überwachen von Zahlungseingängen, Mahnwesen, ggf. Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand, Verwalten und Disponieren von Geldmitteln auf Girokonten, Festgeld- und Sparkonten, Rechnungskontrolle, Anweisen und Veranlassen von Zahlungen, Bearbeiten von Gehaltszahlungen einschließlich Lohnbuchhaltung, Errechnen und Abführen von Lohnsteuer und Sozialabgaben, Erstellen der erforderlichen Meldungen an Finanzamt, Krankenversicherung, Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaften, Errechnen und Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen, Erstellen von Wirtschaftsplänen und Abrechnungen, Abrechnung der Heizkosten, Erfassen von Verbrauchswerten (Heizölbestand, Wasser-/Stromverbrauch), Kennen und beachten von Lohn-/Einkommensteuer-/Umsatzsteuergesetz, Abgabeverordnung , Grundsteuergesetz usw. Technische Leistungen: Vorbereiten und Veranlassen von Handwerkerangeboten, Ausschreibungen, Angebotsspiegeln, Nachhalten von Terminen (Angebote, Auftragsausführung, Mängelrügen, Gewährleistungsansprüche), Einweisen und Einarbeiten von Hausmeistern, Beschaffen öffentlich-rechtlicher Genehmigungen, Abschluß von Wartungs- und Versicherungsverträgen, Vorbereiten und Organisieren von TÜV-, Brandschutz-, Blitzschutzprüfungen, Bearbeiten von Schlüsselbestellungen, Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen einschließlich Veranlassung der Schadensbeseitigung durch Handwerker und Abrechnen, Vergeben und Überwachen von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen einschließlich Abrechnen, Beauftragen von Sachverständigen, Kennen und Beachten von z. B. AGB, BGB, WEG. Landesbauordnung, Druckbehälterverordnung, Orts-, Baumsatzung, Heizkostenverordnung, Heizanlagenverordnung, Feuerungsanlagenverordnung einschließlich der Durchführungsbestimmungen Allgemeine Verwaltung: Korrespondenz mit Eigentümern, Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern, Lieferanten, Bearbeiten von Beschwerden, Verstößen gegen die Hausordnung, Maßnahmen zur Fristenwahrung oder zum Abwenden von Rechnungsnachteilen für die WEG Beraten von Eigentümern, Hausmeistern, Abschluß von Verträgen (Wartungs-, Dienstleistungs-, Lieferverträge etc.), Terminabstimmung, Erstellen von Tagesordnungen und Beschlußentwürfen zur Eigentümerversammlung, Organisation des Versammlungslokals, , Erstellen der Niederschrift einschließlich Versand des Beschlußprotokolls an die Eigentümer, Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlußanfechtungen, Hausgeldklagen Erteilen von Genehmigungen Ausbilden von eigenem Personal und Angestellten, Kennen und Beachten von z.. B. WEG, BGB, HGB, ErbbaurechtsVO, GrundbuchVO, Zwangsversteigerungsgesetz, FGG, Konkursordnung, Nachbarschaftsrecht |